Was ist Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum ist ein spannendes Thema, nicht nur für Immobilienliebhaber, sondern auch für Investoren, die nach klugen Möglichkeiten suchen, ihr Geld im Immobiliensektor zu vervielfachen. Man stelle sich vor, an einer Eigentumswohnung einen Anteil zu besitzen. Bereits diese Vorstellung kann eine Vielzahl von Bildern hervorrufen – von der eigenen Instagram-tauglichen Küche bis hin zur Frage, wie man den Wert einer solchen Investition richtig maximiert. Doch was bedeutet Wohnungseigentum genau und warum könnte es für Investoren interessant sein?

Was genau versteht man unter Wohnungseigentum?

Wohnungseigentum bezeichnet das Sondereigentum an einer Wohnung verbunden mit dem gemeinschaftlichen Eigentum an den dazugehörigen Gebäudeteilen und Anlagen wie etwa Treppenhaus oder Aufzug. Im rechtlichen Sinne besitzt man nicht allein die Gipswände und Tapeten der eigenen vier Wände, sondern auch ein anteiliges Recht am Gemeinschaftseigentum. Daher ist das Wohnungseigentum auch eng im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Wer einmal Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft war, weiß, dass dies sowohl ein Gefühl von gemeinschaftlichem Wohnen als auch von Bürokratie mit sich bringt.

Welche Vorteile bietet Wohnungseigentum für Investoren?

Wohnungseigentum kann eine lukrative Anlagemöglichkeit darstellen. Durch die Möglichkeit der Vermietung lässt sich eine stetige Einnahmequelle sichern. Zudem lässt sich durch kluge Investitionen in begehrten Lagen eine Wertsteigerung der Immobilie erzielen. Man denke an die Klassiker: Berlin-Mitte oder das bayerische München – hier wird Platz oft mit Gold aufgewogen. Für Startup-Investoren kann das eine wunderbare Gelegenheit sein, sich ein zweites Standbein aufzubauen und auf den soliden Säulen des Immobilienmarktes zu ruhen.

Gibt es unterschiedliche Arten von Wohnungseigentum?

Ja, das gibt es! Wohnungseigentum teilt sich in Hauptsächlich zwei Varianten auf. Da wäre zum einen das Sondereigentum, welches die unabhängige Nutzung der eigenen Räumlichkeiten erlaubt. Dann gibt es noch das Gemeinschaftseigentum, welches sich auf alle Teile bezieht, die nicht dem Sondereigentum zugeordnet sind. Man sollte vorbereitet sein, dass über den neuen Anstrich des Treppenhauses eben nicht allein entschieden werden kann, sondern es eines Konsenses mit den anderen Eigentümern bedarf.

Welche Verpflichtungen kommen mit Wohnungseigentum?

Wer glaubt, das Leben als Wohnungseigentümer sei frei von Verpflichtungen, liegt falsch. So wartet die Verpflichtung, an gemeinschaftlichen Entscheidungen teilzunehmen, etwa in Form der alljährlichen Eigentümerversammlung. Auf der stehen nicht nur öde Tagesordnungspunkte, sondern tatsächlich wichtige Entscheidungen rund um die Werterhaltung oder sogar Wertsteigerung der Immobilie. Vergisst nicht die allmonatlichen Hausgeldzahlungen, die jede Eigentümergemeinschaft für Reparaturen, Versicherungen und Instandhaltung nötig hat. Man will ja schließlich nicht erleben, dass der Fahrstuhl den Geist aufgibt und niemand das Problem finanziell stemmen kann.

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