Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt die finanzielle Unterstützung von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten. In der deutschen Gesetzgebung ist der Staat verpflichtet, in solchen Situationen einzuspringen, um das Kind finanziell abzusichern. Auf einer Plattform, die sich mit Startup-Investments beschäftigt, mag sich diese rechtliche Regelung zunächst weit entfernen anfühlen. Aber, in einem größeren Kontext betrachtet, zeigt sie die Rolle staatlicher Interventionen in sozialem Unternehmertum. Welche Regelungen umfasst dieses Gesetz und wie funktioniert es im Detail?
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die von einem Elternteil betreut werden, während der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Regelung richtet sich an Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Das Gesetz ist besonders für Alleinerziehende gedacht, die ohne Unterstützung in finanzielle Engpässe geraten könnten. Auch Kinder von Eltern, die keinen festen Wohnsitz haben oder der Aufenthaltsort unbekannt ist, profitieren von diesem Gesetz. Überraschenderweise spielt die wirtschaftliche Lage des beantragenden Elternteils für den Anspruch meist keine Rolle, was einen niedrigschwelligen Zugang ermöglicht.
Wie beantragt man Unterhaltsvorschuss?
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einzureichen, meistens beim Jugendamt. Einem bürokratischen Gefühl ist man hier leider nicht immer abgeneigt. Der Prozess verlangt die Vorlage diverser Dokumente. Dazu gehören Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise der Elterneigenschaft und Gerichtsurteile zum Sorgerecht, falls vorhanden. Die Elternteile müssen zudem Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils vorlegen. Ja, es kann etwas trocken sein, aber die rechtzeitige Einreichung dieser Dokumente könnte den entscheidenden Unterschied machen.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist gestaffelt und orientiert sich am Alter des Kindes. Für jüngere Kinder sind die Beträge geringer als für ältere, da größere Kinder oft mehr Bedürfnisse haben. Der Betrag wird jährlich angepasst und basiert auf dem sogenannten Existenzminimum. Es ist kein üppiger Betrag, aber er hilft allemal, den finanziellen Grundbedarf des Kindes zu decken. Nicht verschwenderisch, aber sinnvoll, könnte man sagen.
Wie lange erhält man den Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss wird zunächst für eine Dauer von 72 Monaten (6 Jahre) gezahlt. Eine maximale Altersbegrenzung bis zum 18. Lebensjahr ist zu berücksichtigen. Es gibt aber auch sogenannte Knappheitsregeln. Sollte während der Anspruchszeit der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nachkommen, wird der Vorschuss eingestellt. Manchmal hat das Leben eben seine ganz eigenen Regelbrüche.
Gibt es Ausschlussgründe für den Unterhaltsvorschuss?
Ja, es existieren bestimmte Ausschlusskriterien. Wenn das Kind im Haushalt beider Elternteile oder bei beiden Elternteilen gemeinsam lebt, entfällt der Anspruch. Gleichermaßen sind Kinder von der Leistung ausgeschlossen, wenn der betreuende Elternteil wieder heiratet. Ehe ein Herz und eine Seele; aber hoffentlich auch ein Portemonnaie. Zudem erlischt der Anspruch, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das Gesetzeswerk nicht benutzen möchte, um den Unterhalt vom anderen Elternteil einzufordern.
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