Im Zusammenhang mit Startup-Investments tauchen oft komplexe Begriffe auf. Dennoch sticht ein besonders düsterer Begriff hervor: die Todeserklärung. Klingt dramatisch, oder? Aber keine Panik. In der Investitionswelt bedeutet es nicht, dass jemand unerwartet das Zeitliche segnet – zumindest nicht im physischen Sinn. Die Todeserklärung hat einen ganz bestimmten Zweck im unternehmerischen Kontext.
Was versteht man unter einer Todeserklärung im wirtschaftlichen Kontext?
Die Todeserklärung ist ein kurioser Begriff, der vor allem in Verträgen zwischen Gründern und Investoren auftaucht. Im Grunde geht es darum, was passiert, wenn ein Gründer seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann – sei es durch Ausstieg, unfreiwilliges Ausscheiden oder das sprichwörtliche „Verlassen des Schiffes“. Kurz gesagt, eine Art Plan B. Klingt dramatisch, aber letztlich dient es nur dazu, die Interessen aller Beteiligten abzusichern.
Warum ist die Todeserklärung bei Startups wichtig?
Man mag sich fragen, warum solche regelrechten Worst-Case-Szenarien in Verträgen festgehalten werden. Für Investoren hat das einen sehr guten Grund: Sicherheit. Falls ein Kernmitglied des Teams ausfällt, könnte das Unternehmen stecken bleiben wie ein Auto ohne Motor. Die Todeserklärung ermöglicht es den Investoren, in einem solchen Fall schneller zu reagieren – ob das bedeutet, Aktienanteile an einem ausgeschiedenen Gründer zurückzubekommen oder eine andere Kontrollmaßnahme zu ergreifen.
Wie unterscheidet sich die Todeserklärung vom angekündigten Ausstieg?
Es gibt einen Unterschied zwischen einer Todeserklärung und einem ganz normalen Ausstieg eines Gründers. Im Gegensatz zu einem angekündigten Ausstieg, bei dem alle Beteiligen im Boot sind und entsprechend planen können, tritt die Todeserklärung meist unerwartet in Kraft. Wir sprechen eher von einer Art Überraschungsparty – nur ohne Party.
In welchen Vertragskonstellationen findet man die Todeserklärung?
Man sieht sie oft in Vestings- und Kapitalkontrakten. Viele Startups haben in ihren Gründerverträgen solche Klauseln eingebaut. Kein Wunder. Schließlich denkt niemand gerne darüber nach, aber was wäre, wenn? Besser vorgesorgt als erschrocken, so der Gedanke. Auch Rückkaufvereinbarungen sind nicht unüblich, da sie das Unternehmen davor schützen, dass ein ausgeschiedener Gründer noch erheblichen Einfluss ausübt.
Haben Todeserklärungen überhaupt Nachteile?
Ja, durchaus. Obwohl sie den Investor absichern, kann eine Todeserklärung auch den Gründer unter Druck setzen. Schließlich möchte niemand ständig mit dem Kopf in der Schlinge arbeiten. Hier hilft eine gesunde Balance: Ein Vertrag muss Schutz bieten, darf aber nicht als strenge Zwangsjacke empfunden werden. Es ist wie der Drahtseilakt zwischen Freiheit und Verantwortung.
Was bedeutet das alles für die Startup-Welt?
Es geht um Absicherung. Und zwar für beide Seiten. Doch während die Todeserklärung ein signifikantes Hilfsmittel ist, sollte sie nicht die Kreativität und den Innovationsgeist einschränken. Uns liegt es am Herzen, dass Startups wachsen und gedeihen. Dafür sind manchmal ein paar düstere, aber notwendige Klauseln entscheidend.
Danach wird auch oft gesucht:
Gründungsvertragsklausel, Vesting, Rückkaufvereinbarung, Startup-Investment, Gründerrecht, Risikokapital, Gründeranteile, Exit-Strategie, Unternehmensführung