Scheinselbstständigkeit ist ein Thema, das viele Unternehmer und Investoren im Bereich der Startup-Investitionen immer wieder beschäftigt. In der Startup-Welt, in der flexible Arbeitsmodelle oft als Standard gelten, könnte man meinen, dass das Thema Scheinselbstständigkeit nicht so relevant ist. Doch das Gegenteil ist der Fall. Dieser Begriff bezieht sich auf eine Situation, in der jemand formal als freier Mitarbeiter gilt, in Wirklichkeit aber wie ein Angestellter arbeitet. Dies hat vor allem arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, die nicht nur den „Selbstständigen“ selbst betreffen, sondern auch das Unternehmen, für das er arbeitet. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf diese Problematik werfen.
Wie erkennt man Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit zu erkennen, ist nicht immer einfach, aber einige Indikatoren können helfen. Wer z.B. nur für einen Auftraggeber tätig ist, keinen eigenen Unternehmenskern wie Büro oder Geschäftsausstattung besitzt, stark in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden ist oder keine unternehmerischen Risiken trägt, bewegt sich möglicherweise in gefährdetem Gebiet. Ein weiterer Punkt, der stutzig machen sollte, ist die vertragliche Gestaltung einer Tätigkeit. Wenn diese mehr einer regulären Anstellung ähnelt, könnte Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das Thema wird oft heiß diskutiert, Ernst ist die Lage dann, wenn der Zoll und die Deutsche Rentenversicherung ins Spiel kommen.
Was sind die Risiken der Scheinselbstständigkeit?
Das Risiko von Scheinselbstständigkeit trägt sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber. Für den „Selbstständigen“ kann das die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bedeuten – und das kann teuer werden. Für das Unternehmen sind die Sanktionen noch schmerzhafter: hohe Nachforderungen für nicht gezahlte Lohnsteuer und Sozialabgaben können eine Existenzbedrohung darstellen. Zusätzlich drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Während es zunächst verlockend klingt, flexible Arbeitskräfte ohne die Verpflichtungen einer Festanstellung zu beschäftigen, kann sich dies bitter rächen.
Welche Rolle spielt die Deutsche Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung hat die Aufgabe, Fälle von Scheinselbstständigkeit zu identifizieren und konsequent dagegen vorzugehen. Unternehmen sind verpflichtet, alle Formen der Zusammenarbeit rechtlich korrekt zu gestalten, und die Deutsche Rentenversicherung prüft dies regelmäßig. Bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit leitet sie eine Prüfung ein. Das Verfahren schreckt viele ab, ist aber notwendig. Wer Transparenz und rechtliche Sicherheit schafft, muss nicht in Panik geraten, wenn die Rentenversicherung klingelt.
Warum ist die Scheinselbstständigkeit im Startup-Bereich relevant?
In der dynamischen Welt der Startups versuchen viele junge Unternehmen, mit limitierten Ressourcen das Maximum herauszuholen. Dabei gerät das Thema Scheinselbstständigkeit leicht in den Hintergrund. Projektbasierte Arbeit und flexible Teams sind gang und gäbe – dies birgt das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Gerade in der Anfangsphase eines Startups, wenn die Liquidität knapp ist, kann eine falsche Einschätzung in Bezug auf die Art und Weise der Zusammenarbeit erhebliche negative Folgen haben. Indem man Rollen klar definiert und Verträge sorgfältig gestaltet, kann man den rechtlichen Grauzonen entkommen.
Gibt es Alternativen zur Scheinselbstständigkeit?
Ja, stattdessen könnten auch freiberufliche Verträge vollständig rechtssicher ausgestaltet oder befristete Anstellungsverhältnisse in Betracht gezogen werden. Zudem gibt es spezielle Dienstleistungsverträge, die auf Projektarbeit abzielen und zugleich alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Manchmal lohnt es sich, einen fähigen Rechtsberater hinzuzuziehen, um aus dem Dschungel der Gesetzeslage herauszukommen.