Wenn man in Deutschland arbeitet und ein Kind erwartet, stellt sich irgendwann die Frage nach dem Mutterschaftsgeld. Was genau ist das eigentlich und wie funktioniert es? Diese Aspekte sind nicht nur für werdende Mütter von Interesse, sondern auch für jene, die sich mit den Themen Arbeitsrecht und Sozialleistungen auseinandersetzen, vielleicht sogar im Kontext von Startup-Investments. Denn wer ein junges Unternehmen führt, muss ebenfalls Bescheid wissen, um seine Mitarbeiterinnen richtig unterstützen zu können.
Wie definiert sich Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die werdenden Müttern rund um die Zeit der Geburt zur Verfügung steht. Das Ziel? Den Einkommensausfall während der Mutterschutzfristen kompensieren. In Deutschland wird das Mutterschaftsgeld hauptsächlich von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Das bedeutet, wenn eine Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Beginns ihrer Schutzfristen gesetzlich krankenversichert ist, hat sie in der Regel Anspruch auf diese Leistung. Für privat versicherte Arbeitnehmerinnen zahlt der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld bis zu einem bestimmten Betrag.
Wie viel Mutterschaftsgeld steht mir zu?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist abhängig von den täglichen Nettobezügen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten bis zu 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse. Sollte der durchschnittliche tägliche Nettolohn diesen Betrag übersteigen, gleicht der Arbeitgeber die Differenz mittels eines Zuschusses aus. Das Prinzip ist recht simpel: Niemand soll finanziell schlechter gestellt sein, nur weil er in die Mutterschaft geht. Bei privater Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber das gesamte Gehalt, das nicht von der Versicherung übernommen wird.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Grundsätzlich haben alle Frauen Anspruch, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Kurzarbeitergeld beziehen und während der Mutterschutzzeiten nicht arbeiten können. Auch bei Arbeitslosigkeit unter bestimmten Voraussetzungen kann Anspruch bestehen. Entscheidend ist, dass man Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, die Mutterschaftsgeld bezahlt. Für Selbstständige oder geringfügig Beschäftigte gelten besondere Regelungen. Wer eigenständig arbeitet, sollte ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein, um Mutterschaftsgeld beanspruchen zu können.
Wann beginnt und endet der Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Der Mutterschutz – und damit der Anspruch auf Mutterschaftsgeld – beginnt in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt. Das macht doch Sinn, oder? Man ist nicht direkt nach der Geburt wieder voll einsatzbereit, geschweige denn sechs Wochen davor. Daher ist dieser Zeitraum besonders wichtig, um der Mutter ausreichend Ruhe und Erholung zu gönnen.
Wo beantragt man Mutterschaftsgeld und welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Hierzu benötigt man in erster Linie den Nachweis des Gynäkologen über den voraussichtlichen Geburtstermin – das sogenannte Attest. Oftmals gibt es auch Antragsformulare direkt bei der Krankenkasse oder online. Für den Arbeitgeberzuschuss sollten zusätzlich die letzten Gehaltsabrechnungen eingereicht werden. Die Bürokratie kann nerven, aber ohne ein paar Formulare geht es eben nicht.
Danach wird auch oft gesucht:
Elterngeld, Kindergeld, Elternzeit, Mutterschutzfrist, Geburtsvorbereitung, Schwangerschaftsgeld, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, Mini-Job, Betriebsrente.