In der Welt der Startup-Investments und insbesondere im juristischen Bereich kann es manchmal drunter und drüber gehen. Da stolpert man schnell über Begriffe, deren Bedeutung sich nicht gleich erschließt. Einer dieser Begriffe ist das Verbot der Mehrfachverteidigung, das oft bei Investments auf den Tisch kommt. Was hat es damit auf sich, und wieso ist es besonders in der Startup-Szene von Bedeutung?
Was bedeutet das Verbot der Mehrfachverteidigung?
Schauen wir uns das genauer an. Das Verbot der Mehrfachverteidigung zielt darauf ab, Interessenkonflikte bei der rechtlichen Vertretung auszuschließen. Einfach ausgedrückt: Ein Anwalt kann nicht gleichzeitig zwei Parteien vertreten, die möglicherweise gegensätzliche Interessen haben. Besonders bei Startup-Investments kann dies problematisch werden. Stell dir vor, derselbe Anwalt berät sowohl das Startup als auch den Investor. Da sind Spannungen vorprogrammiert.
Warum ist dieses Verbot im Startup-Investment-Bereich besonders relevant?
Startup-Investments sind wie ein heißgekochter Eintopf – viele Zutaten, die sich nicht immer vertragen. Bei den Verhandlungen zwischen Startups und Investoren geht es oft um knifflige Vertragsklauseln und handfeste Geldbeträge. Die Interessen der Parteien prallen oft aufeinander. Da wäre es doch verrückt, ein und derselbe Anwalt soll beide Seiten beraten, oder? Genau hier greift das Verbot der Mehrfachverteidigung. Es sorgt dafür, dass alle Beteiligten eine unvoreingenommene Beratung erhalten.
Gibt es Ausnahmen von diesem Verbot?
Ausnahmen? Ja, die gibt’s. Es ist möglich, dass beide Parteien schriftlich zustimmen, denselben Anwalt zu beauftragen, meistens bei weniger konfliktträchtigen Angelegenheiten. Aber Achtung! Das kann riskant sein. Vertrauen ist zwar gut, aber klare Verhältnisse sind besser. Viele Anwälte raten dringend von einer gemeinsamen Vertretung ab, um spätere Streitereien zu vermeiden. Denn auch wenn es lukrativ erscheint, die Kosten zu teilen – im Schnitt zahlt man drauf, wenn der Schuss nach hinten losgeht.
Welche Rolle spielt das Verbot der Mehrfachverteidigung bei der Beurteilung von Rechtsrisiken?
Durch die Einhaltung dieses Verbots werden Rechtsrisiken minimiert. Niemand möchte eine Überraschung der unangenehmen Art erleben, wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht. Besonders in der dynamischen Phase eines Startup-Wachstums ist rechtliche Klarheit von unschätzbarem Wert. So kennt jeder Investor die Hölle, wenn sich ein rechtlicher Konflikt am Horizont abzeichnet – und das Verbot der Mehrfachverteidigung ist ein Mittel, genau diese dunklen Wolken frühzeitig zu verscheuchen. Klare Richtlinien bedeuten weniger Ärger und im Idealfall mehr Fokus aufs Geschäftliche.
Gibt es ähnliche Begriffe, die man unterscheiden sollte?
Verwechslungsgefahr lauert überall. Begriffe wie Interessenkonflikt, Compliance oder Legal Due Diligence tauchen oft im gleichen Atemzug auf. Während das Verbot der Mehrfachverteidigung spezifisch die Anwaltsvertretung regelt, deckt ein Interessenkonflikt ein weites Feld ab, überall dort, wo persönliche Interessen die objektive Urteilsfähigkeit beeinträchtigen können. Compliance wiederum umfasst ganze Regelwerke zur Einhaltung von Gesetzen und hat von vornherein ein viel breiteres Spektrum. Legal Due Diligence wird denjenigen wohlbekannt sein, die sich gründlich mit den rechtlichen Aspekten eines Unternehmens auseinandersetzen wollen. Alles hat seinen Platz in dieser komplexen Welt; und es hilft, die Unterschiede klar zu erkennen.
Danach wird auch oft gesucht:
Interessenkonflikt, Compliance, Legal Due Diligence, Startup-Juristische Beratung, Risikomanagement im Investment, Konfliktlösung in Startups, Vertragsrecht für Startups, Investor-Startup-Beziehung, Rechtsberatung für Gründer, Rechtsfragen in der Gründungsphase.