In Deutschland gibt es eine Besonderheit, die für das Ausland oft verwirrend ist: die Kirchensteuer. Für viele Menschen bleibt sie ein Rätsel, selbst wenn sie seit Jahren brav ihren Beitrag leisten. Allein die Einführung des Begriffs „Steuer“ in einem religiösen Kontext wirft Fragen auf.
Warum gibt es die Kirchensteuer in Deutschland?
Kirchensteuer ist kein Konzept, das von den Kirchen selbst stammt. Nein, das ist eine Erfindung des Staates. Seit dem 19. Jahrhundert werden in Deutschland Kirchensteuern erhoben, hauptsächlich um den Kirchen finanzielle Stabilität zu bieten. Staatliche Unterstützung für religiöse Zwecke, könnte man sagen. Dazu benötigt der Staat keine ständige finanzielle Unterstützung der Gemeinden, sondern erhebt bei den Gläubigen die Steuer im Auftrag. Dieses System erlaubt den Kirchen, auch große Bauprojekte oder soziale Projekte zu finanzieren. Nicht zu vergessen: die umfassende Wohlfahrtsarbeit, die von den Kirchen geleistet wird, sei es durch Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen.
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Die Kirchensteuer trifft nicht jeden, sondern nur jene, die einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören. In Deutschland sind das hauptsächlich Mitglieder der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. Im Übrigen, der Kirchenaustritt ist der Schlüssel zum Steuerbefreiungskrimi. Einen Austritt besiegelt man im Standesamt oder Amtsgericht. Ganz so unkompliziert, wie es scheint, ist es aber nicht. Denn auch der Austritt selbst kann mit einer Verwaltungsgebühr verbunden sein.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Der Betrag, den man zahlt, hängt vom Einkommen ab. Er liegt in der Regel bei 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer. Eine einfache Gleichung: Je mehr man verdient, desto mehr zahlt man. Da fragt man sich vielleicht manchmal, wofür das Ganze? Immerhin ist die Steuer zweckgebunden und man kann sie in der Einkommenssteuererklärung unter Sonderausgaben teilweise absetzen. Eine kleine Entschädigung, wenn man so will.
Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Achten wir zunächst auf die Prozentzahlen: 8 Prozent gilt in Bayern und Baden-Württemberg, während es in anderen Bundesländern 9 Prozent sind. Eben typisch föderalistische Vielfalt Deutschlands. Auch die Institution, die die Steuer einzieht, kann variieren. Doch eines bleibt immer gleich: Der Staat agiert als Handlanger der Kirchen und zieht die Steuer in deren Namen ein.
Kann man sich von der Kirchensteuer befreien lassen?
Die Antwort ist ein klares Ja, aber es erfordert Konsequenzen. Ein Kirchenaustritt zieht die Steuerpflicht zurück, führt aber auch zu einem Verlust von kirchlichen Dienstleistungen – sprich, keine kirchliche Trauung oder Beisetzung. Natürlich hängt das alles von persönlichen Präferenzen und Werten ab. Die Hürde der Verwaltungsgebühr, die mit dem Austritt einhergeht, scheint da fast vernachlässigbar.
Danach wird auch oft gesucht:
Kirchenaustritt, Lohnsteuer, Religionsgemeinschaft, Steuererklärung, Sonderausgaben, römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche, Standesamt, Amtsgericht