Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) klingt vielleicht nach einem fancy Begriff aus der Wirtschaft, ist aber eigentlich ein recht praktisches Konzept. Gerade in der quirligen Welt der Startups und Investitionen, in der man mit so einigen rechtlichen Stolperfallen jongliert, könnte der ein oder andere über die GoA stolpern. Doch was ist das eigentlich und wofür braucht man es?
Was genau bedeutet Geschäftsführung ohne Auftrag?
Die GoA bezeichnet das Eingreifen einer Person in die Angelegenheiten eines anderen ohne dessen ausdrücklichen Auftrag oder dessen Zustimmung. Stellen wir uns das mal bildlich vor: Du hast einen überquellenden Briefkasten bei deinem Nachbarn bemerkt und beschließt, dich um seine Post zu kümmern, während er weg ist – ohne, dass er dich darum gebeten hat. In der Geschäftswelt kann das bedeuten, dass jemand für ein Unternehmen handelt, ohne dass es einen offiziellen Auftrag gibt. Dies geschieht vielleicht aus einem dringenden Interesse heraus, einem drohenden Schaden vorzubeugen oder eine Gelegenheit zu nutzen.
Warum ist GoA im Startup-Bereich relevant?
In der turbulenten Phase eines Startups, wo die rechte Hand oft nicht weiß, was die linke tut, kann eine unautorisierte Geschäftsführung ungeahnte Vorteile bringen. Zum Beispiel könnte ein Investor spontan eine Entscheidung treffen, um ein Startup vor einer akuten finanziellen Krise zu retten. Aber Vorsicht! Solche Handlungen sollten immer gut überlegt sein, denn sie kommen mit rechtlichen Feinheiten und Fallstricken. Im besten Fall wird ein Problem gelöst oder verhindert, im schlimmsten Fall kann man sich ziemlich in die Nesseln setzen.
Welche Rechte und Pflichten entstehen aus der GoA?
Sollte man sich für eine Handlung ohne Auftrag entscheiden, hat man einige gesetzliche Regeln zu beachten. Man muss nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Geschäftsherrn handeln. Misslungene Maßnahmen können erhebliche Regressforderungen nach sich ziehen. Wer glaubt, er ist mit „Gute Absichten, schlechtes Ergebnis“ aus dem Schneider, täuscht sich. Zudem hat der Geschäftsführer Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, sofern diese notwendig und im Interesse des anderen waren.
Wie unterscheidet sich GoA von einem Mandat oder Auftrag?
Anders als bei einem Mandat oder einem Auftrag handelt der Geschäftsführer ohne explizite Erlaubnis. Es gibt keine vertragliche Grundlage, sondern ein spontanes, meist dringendes Motiv. Das ist wie der Unterschied zwischen eingeladen zu einem Dinner sein und einfach so aufzutauchen. Beim Mandat ist alles geregelt und klar, bei der GoA eher spontan und riskant. Dadurch ergibt sich ein Spannungsfeld an rechtlichen und moralischen Fragen, die bedacht werden müssen.
Was sollte man tun, wenn man in eine GoA-Situation gerät?
Geraten Sie in die Versuchung, eine GoA auszuüben, empfiehlt es sich, die Situation mit dem Geschäftsherrn schnellst möglich zu klären und seine Zustimmung einzuholen. Im Nachhinein eine Einigung zu erzielen, ist oft einfacher, als im Vorhinein mit rechtlichen Konsequenzen zu kämpfen. Der Schlüssel liegt darin, schnell, transparent und mit offenen Karten zu spielen.
Danach wird auch oft gesucht:
Startup-Recht, Investitionsverträge, Haftungsfragen, Managemententscheidungen, Vertragsrecht, Geschäftschancen, Krisenmanagement, Unternehmensführung, rechtliche Risiken, Ad-hoc Entscheidungen.