Im Strafrecht spielt die Drohung eine wesentliche Rolle. Obwohl auf einer Investment-Plattform primär das Finanzielle im Vordergrund steht, ist das Verständnis grundlegender Rechtsbegriffe für Gründer entscheidend, um rechtliche Risiken auch im Startup-Bereich zu minimieren.
Was versteht man unter einer Drohung im Strafrecht?
Im Strafrecht wird eine Drohung als das In-Aussicht-Stellen eines zukünftigen Übels an eine Person verstanden, das der Drohende herbeiführen oder dessen Eintritt er beeinflussen kann. Es ist mehr als nur eine leere Warnung oder ein unbedachtes Wort im Affekt. Es geht darum, eine andere Person bewusst zu verunsichern oder zu ängstigen, um sie zu einer bestimmten Handlung zu veranlassen oder von einer abzuhalten. In Deutschland findet die Drohung häufig Erwähnung im Zusammenhang mit Nötigung (§ 240 StGB) oder Erpressung (§ 253 StGB). Der Mensch ist ein komplexes Wesen, und die psychologischen Nuancen, durch die eine Drohung ihre Wirksamkeit entfaltet, sind vielschichtig. Startups könnten hierbei schnell an den Rand eines rechtlichen Konflikts geraten, wenn etwa Geschäftsgeheimnisse in brenzligen Situationen preisgegeben werden.
Wann handelt es sich um eine strafbare Drohung?
Nicht jede Drohung ist automatisch strafbar. Das Strafrecht zieht hier klare Linien: Eine Drohung wird strafbar, wenn sie zu einer rechtswidrigen Tat führt oder darauf abzielt. Sie muss einen ernsthaften, andauernden Einfluss auf das Opfer ausüben, indem das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit erheblich eingeschränkt wird. In der Geschäftswelt könnte eine solche Drohung beispielsweise auftreten, wenn man einem Konkurrenten mit der Veröffentlichung schädlicher Informationen droht, sollte er nicht bestimmte Geschäftspraktiken aufgeben. Bereiche wie der Wettbewerb oder der Umgang mit Betriebsgeheimnissen erfordern besondere Sensibilität. Der Grat zwischen energischem Verhandeln und strafbarer Drohung ist schmal.
Welche Beispiele gibt es für strafbare Drohungen?
Beispiele für strafbare Drohungen sind vielfältig. Ein Klassiker ist die Drohung mit körperlicher Gewalt, um eine Zahlung zu erpressen. Gleiches gilt für das Androhen eines wirtschaftlichen Schadens, beispielsweise durch die Veröffentlichung negativer Presseberichte, um damit bessere Vertragsbedingungen zu erzwingen. Ebenso fällt die Drohung, ein schädliches Gerücht im Bereich Social Media zu verbreiten, wenn nicht ein bestimmter Vorteil gewährt wird, in diese Kategorie. In der dynamischen Welt der Startups sind solche Szenarien nicht gänzlich fremd, da der Wettbewerbsdruck oft enorm ist. Doch während eine solche Drohung kurzfristig zu vermeintlichen Vorteilen führen mag, birgt sie langfristig erhebliche rechtliche Risiken.
Wie unterscheidet sich eine Drohung von einem Bluff?
Manchmal ist es schwer, den Unterschied zwischen Drohung und Bluff zu erkennen. Ein Bluff beschreibt eine explizit als nicht ernst gemeinte Ankündigung einer Aktion. Das Besondere an einem Bluff ist, dass der Drohende keine tatsächliche Absicht hat, sein angekündigtes Übel wahrzumachen. Anders als die Drohung fehlt beim Bluff der ernsthafte Wille zur Umsetzung. In einem Geschäftskontext könnten Startups gelegentlich zu bluffs greifen, um Verhandlungsspielräume auszutesten. Doch auch hier sollten Grenzen beachtet werden: Der Unterschied zur rechtswidrigen Drohung liegt oft im Detail, und eine grobe Fehleinschätzung könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Danach wird auch oft gesucht:
Erpressung, Nötigung, wirtschaftlicher Schaden, Geschäftsgeheimnis, Verhandlungstaktik, Wettbewerb, rechtliche Konsequenzen, Körperverletzung, strafrechtliche Bestimmungen, Betriebsgeheimnisse, Vertragsbedingungen, Social Media Gerücht.