Culpa in contrahendo ist ein Begriff aus dem Zivilrecht, der für Rechtsfälle relevant ist, in denen sich Parteien noch in der Phase der Vertragsverhandlungen befinden. Es geht darum, wie man sich während dieser vorvertraglichen Phase verhält und welche Haftungen daraus entstehen können.
Was genau bedeutet Culpa in contrahendo?
Kurz gesagt, Culpa in contrahendo (oft abgekürzt als CiC) beschreibt die sogenannte „Verschulden bei Vertragsverhandlungen“. Das bedeutet, wenn eine der Parteien während der Vertragsverhandlungen sorgfaltswidrig oder pflichtwidrig handelt und dadurch der anderen Partei Schaden entsteht, kann hierfür gehaftet werden. Die Idee dahinter ist, dass man sich schon während der Verhandlungen fair und korrekt verhält, um keine negativen Folgen für die andere Partei zu verursachen. Dies spielt eine Rolle, wenn ein Vertrag am Ende nicht zustande kommt oder sich als ungültig herausstellt, aber während der Verhandlungen bereits Schaden entstanden ist.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es hierfür?
Die rechtliche Basis für Culpa in contrahendo findet sich vor allem im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Besonders relevant sind hier die §§ 311 Abs. 2 und 241 Abs. 2 BGB. Diese Paragrafen besagen, dass durch ein schuldhaftes Verhalten während der Vorvertragsphase bestimmte Pflichten entstehen, wie etwa die Pflicht zur Rücksichtnahme und zur Wahrung von Rechten, Rechtsgütern und Interessen der anderen Partei. Wenn diese Pflichten verletzt werden und dadurch ein Schaden entsteht, kann das zu einer Haftung führen.
In welchen Fällen spielt Culpa in contrahendo eine Rolle?
CiC wird oft im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder gescheiterten Verträgen erwähnt. Typische Beispiele sind etwa, wenn ein Vertragspartner vor Abschluss eines Vertrages falsche Angaben macht oder wesentliche Informationen verschweigt. Auch wenn man während der Verhandlungen absichtlich Verzögerungen verursacht oder ohne Grund aus den Verhandlungen aussteigt, kann das unter CiC fallen. Solche Verhaltensweisen könnten dann eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen.
Was ist der Unterschied zwischen Culpa in contrahendo und anderen Haftungsarten im Zivilrecht?
Im deutschen Zivilrecht gibt es verschiedene Haftungsarten, wie etwa die deliktische Haftung oder die Haftung aus vertraglichem Verschulden. Der Unterschied bei CiC liegt darin, dass es hier um die Haftung während der vorvertraglichen Phase geht. Man könnte sagen, CiC füllt die Lücke zwischen der reinen deliktischen Haftung und der vertraglichen Haftung. Es wird also eine Art Brücke geschlagen zwischen dem, was vor dem Vertrag passiert, und den rechtlichen Konsequenzen daraus. Das macht CiC zu einem wichtigen Instrument, um faire Verhandlungen sicherzustellen.
Wer trägt die Beweislast?
Hier wird es knifflig: Bei CiC liegt die Beweislast oft bei der geschädigten Partei. Sie muss nachweisen, dass der andere Vertragspartner während der Verhandlungen gegen die Pflichten verstoßen hat und dass dieser Verstoß zu einem Schaden geführt hat. Dies kann in der Praxis recht kompliziert sein, insbesondere wenn es darum geht, nachzuweisen, dass etwa falsche Informationen absichtlich gegeben wurden oder bestimmte Aspekte der Verhandlungen verschwiegen wurden.
Danach wird auch oft gesucht:
Vertragsrecht, BGB, Schadensersatz, deliktische Haftung, Vertragsverhandlungen, Vertragsanfechtung, Vertragsabschluss, Rechtsfolgen, Pflichtverletzung, positive Vertragsverletzung