Rechtsgeschäfte sind das Rückgrat unseres Zivilrechts. Die Bindung an diese Geschäfte ist dabei besonders wichtig. Aber was bedeutet diese Bindung genau?
Was versteht man unter der Bindung an Rechtsgeschäfte?
Die Bindung an Rechtsgeschäfte bedeutet im Prinzip, dass Vertragsparteien an ihre Vereinbarungen gebunden sind. Das gilt, sobald der Vertrag zustande kommt. Einfache Sache, oder? Immerhin wollen wir, dass Vereinbarungen verlässlich sind. Wenn ich dir mein altes Auto verkaufe, dann soll diese Abmachung auch am nächsten Tag noch Bestand haben. Ohne solche verbindlichen Rechtsgeschäfte wäre unser wirtschaftliches Miteinander ein einziges Chaos.
Wann tritt die Bindung an Rechtsgeschäfte ein?
Die Bindung beginnt formal, sobald die Willenserklärungen beider Parteien vollständig sind und Übereinstimmung herrscht. Ja, das klingt jetzt nich wirklich sexy, ist aber wichtig: Beide Seiten müssen genau wissen, worauf sie sich einlassen. Erst dann tritt die Bindung ein. Ob das am Verkaufstresen im Laden oder per Handschlag auf dem Flohmarkt passiert – der Rechtsbindungswille macht’s möglich.
Gibt es Ausnahmen von der Bindung an Rechtsgeschäfte?
Ja, auch hier gibt’s ein paar Schlupflöcher. Zum Beispiel im Verbraucherrecht, das besonders schützend ist. Widerrufsrechte bei Haustürgeschäften oder Onlinekäufen lassen grüßen. Manchmal kann auch eine arglistige Täuschung oder ein Irrtum den Vertrag kippen. Es gibt also durchaus Situationen, in denen man aus einer Bindung rauskommt. Manchmal sind die Umstände einfach so daneben, dass man nicht an einer fehlerhaften oder erzwungenen Einigung festhalten kann.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Bindung?
In der Regel gilt: Vertrag ist Vertrag. Hält sich eine Partei nicht daran, kommt das nicht gut. Dann spricht man von einer Vertragsverletzung, und das hat meistens unschöne Konsequenzen. Schadensersatzansprüche oder Rechtsstreitigkeiten können dann die Folge sein. Jede Partei sollte daher lieber zweimal nachdenken, bevor sie einen Vertrag bricht. Schließlich will niemand durch jahrelange Prozesse oder teure Kompromisse gehen.
Wie kann man sich vor ungewollten Bindungen schützen?
Ein klares Nein ist hier oft besser als ein halbes Ja. Wer sich nicht sicher ist, sollte keinen Vertrag unterschreiben. Überflüssig zu sagen, dass man auch das Kleingedruckte lesen sollte. Ein guter rechtlicher Rat schadet auch nicht, besonders bei größeren Geschäften. Kurz: Augen auf und Finger weg, wenn die Sache nicht ganz klar ist.
Danach wird auch oft gesucht:
BGB, Willenserklärung, Widerrufsrecht, Kaufvertrag, Vertragsverletzung, arglistige Täuschung, Irrtum, Schadensersatz, Verbraucherrecht, Rechtsbindungswille