Bildungsurlaub – was genau steckt dahinter? Ganz simpel: Es handelt sich um bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Bildungsurlaub ist in vielen deutschen Bundesländern gesetzlich verankert. Die Idee dahinter? Ganz klar: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Chance haben, sich fortzubilden, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben und die eigenen Kenntnisse zu erweitern.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Bildungsurlaub?
Nun, die gesetzlichen Grundlagen für den Bildungsurlaub variieren von Bundesland zu Bundesland. Bundesarbeitszeitgesetz und das jeweiligen Landesgesetz regeln die genauen Bedingungen. Meist steht Arbeitnehmern pro Jahr fünf Tage Bildungsurlaub zu. Dabei unterscheidet sich aber, ob die Bildungsmaßnahme beruflich relevant sein muss oder auch ein allgemeines Weiterbildungsthema fördern darf.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Jeder Arbeitnehmerin hat grundsätzlich das Recht auf Bildungsurlaub, vorausgesetzt, das jeweilige Bundesland hat Regelungen getroffen. Es spielt keine Rolle, ob man sich in einer Festanstellung oder in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Selbst Teilzeitbeschäftigte können anteilig Anspruch erheben. Dennoch gilt, dass man nicht sofort nach Arbeitsbeginn Bildungsurlaub beanspruchen kann. In der Regel muss ein Mindestbeschäftigungsverhältnis von sechs Monaten vorliegen.
Muss der Arbeitgeber den Bildungsurlaub genehmigen?
Klar, der Chef muss mitspielen, aber nicht immer. Unternehmen haben das Recht, einen Antrag abzulehnen. Es kann passieren, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder zu viele Kolleginnen und Kollegen gleichzeitig Bildungsurlaub nehmen wollen. Ein Tipp: Rechtzeitig planen und Antrag früh genug einreichen, meistens mindestens vier Wochen vorher.
Können auch Selbstständige Bildungsurlaub nehmen?
Das Leben der Selbstständigen ist zwar nicht immer einfach, doch leider sind sie beim Bildungsurlaub außen vor. Die Gesetze richten sich ausschließlich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige müssen ihre Weiterbildungen in Eigenregie planen und finanzieren, ohne gesetzlichen Anspruch auf Freistellung.
Was passiert mit dem Lohn während des Bildungsurlaubs?
Eine angenehme Überraschung ist: Der Lohn bleibt bestehen! Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Es ist, als ob man ganz normal zur Arbeit geht – nur dass man stattdessen seinen Kopf in Weiterbildung steckt. Also kein Grund zur Sorge um finanzielle Einbußen.
Welche Arten von Bildungsmaßnahmen sind anerkannt?
Die Spannbreite ist beachtlich. Bildungsmaßnahmen müssen von einer anerkannten Einrichtung angeboten werden und entweder berufliche oder politische Bildung fördern. Dazu zählen Kurse zur Digitalisierung, Sprachen, Soft Skills oder auch politisch relevante Themen wie Demokratie und Menschenrechte. Ein Yoga-Retreat zählt da eher nicht dazu.
Danach wird auch oft gesucht:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Tarifvertrag, Teilzeitgesetz, Elternzeit, Mutterschutz, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsrat, Arbeitsvertrag, Überstunden, Abfindung, Urlaubstage.