Was regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist das A und O, wenn es um die Regelung der Arbeitnehmervertretung und die Mitbestimmungsrechte im Betrieb geht. Genauer gesagt, gilt es als Herzstück des Arbeitsrechts in Deutschland. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Aspekte und Fragen rund um dieses essenzielle Gesetz.

Wer ist vom Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) betroffen?

Das BetrVG betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, explizit in Betrieben mit mehr als fünf ständig beschäftigten Mitarbeitern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um gewerbliche oder kaufmännische Angestellte handelt. Selbst Auszubildende und Leiharbeitnehmer sind vom BetrVG eingeschlossen. Arbeitgeber, die weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen, sind in der Regel außen vor.

Was sind die Kernaufgaben des Betriebsrats?

Der Betriebsrat ist das Bindeglied zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Arbeitsbedingungen im Betrieb zu überwachen und zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Förderung des betrieblichen Umweltschutzes sowie die Wahrung der Gleichstellung im Betrieb.

Besonders wichtig: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und der Einführung neuer Technologien, die den Arbeitsablauf verändern könnten. Ohne seine Zustimmung geht da nichts!

Wie wird ein Betriebsrat gewählt?

Die Wahl eines Betriebsrats ist ein demokratischer Prozess. Alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind wahlberechtigt. Das gilt auch für Leiharbeiter, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind. Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt; jeder Arbeitnehmer hat eine Stimme. Eine Wahlperiode dauert vier Jahre, danach wird ein neuer Betriebsrat gewählt.

Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat?

Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind im BetrVG detailliert geregelt. Neben den erwähnten Mitbestimmungsrechten hat der Betriebsrat ein weitreichendes Informationsrecht. Der Arbeitgeber muss ihn über alle betrieblichen Angelegenheiten umfassend informieren. Dazu gehören wirtschaftliche Fragen ebenso wie Personalentscheidungen.

Pflichten hat der Betriebsrat natürlich auch. Dazu zählt, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zu suchen. Ein konstruktives Miteinander ist hier das Ziel, denn nur so lassen sich die Interessen der Arbeitnehmer effektiv vertreten.

Welche Instrumente bietet das BetrVG zur Konfliktlösung?

Das BetrVG stellt verschiedene Mechanismen zur Konfliktlösung bereit. Bei Streitigkeiten über Mitbestimmungsrechte kommt die Einigungsstelle zum Einsatz. Diese ist ein paritätisch besetztes Gremium aus Vertretern des Betriebsrats und der Geschäftsführung, ergänzt durch einen neutralen Vorsitzenden. Über dies hinaus bietet das Streikrecht eine weitere Option, auf betriebliche Missstände aufmerksam zu machen und Druck auszuüben.

Wie unterscheidet sich das BetrVG von anderen arbeitsrechtlichen Regelungen?

Das BetrVG darf nicht mit anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie dem Arbeitszeitgesetz oder dem Kündigungsschutzgesetz verwechselt werden. Während diese Gesetze allgemeine Regelungen für Arbeitsverhältnisse enthalten, konzentriert sich das BetrVG speziell auf die Organisation und Rechte der Arbeitnehmervertretungen im Betrieb. Unterschiedliche Schwerpunkte, aber alle sind essenziell für ein geregeltes Arbeitsleben.

Danach wird auch oft gesucht:

Mitbestimmungsrecht, Einigungsstelle, Betriebsratswahl, Arbeitnehmervertretung, Arbeitsrecht, Betriebsrat, soziale Angelegenheiten, betriebliche Mitbestimmung, betriebliche Umweltschutzmaßnahmen, Kündigungsschutzgesetz