Bestandskraft bezeichnet einen rechtlichen Zustand, in dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann und damit endgültig verbindlich wird. Dieser Zustand tritt ein, wenn die Frist für Rechtsmittel wie Widerspruch oder Berufung abgelaufen ist, ohne dass diese eingelegt wurden oder wenn alle Instanzen durchlaufen wurden und kein weiteres Rechtsmittel mehr zur Verfügung steht.
Wie entsteht Bestandskraft?
Bestandskraft entfaltet sich, sobald eine Entscheidung nicht mehr im Wege der ordentlichen Rechtsmittel wie Berufung, Revision oder Widerspruch angefochten werden kann. Dies tritt ein, wenn die Fristen zur Einlegung der entsprechenden Rechtsmittel verstrichen sind oder wenn die Entscheidung durch das letzte in der Verfahrenskette zur Verfügung stehende Rechtsmittel bestätigt wurde. Dadurch wird die Entscheidung rechtskräftig und verbindlich.
Welche Konsequenzen hat Bestandskraft?
Eine bestandskräftige Entscheidung hat bindende Wirkung, das heißt, sie muss von allen beteiligten Parteien befolgt werden. Sie entfaltet zudem eine Rechtswirkung nach außen, sodass auch Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden sind. Ein nachträgliches Abweichen oder Überprüfen ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich, z.B. bei Nachweis neuer Tatsachen, die bisher nicht bekannt waren und zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Dies wird häufig als Durchbrechung der Bestandskraft bezeichnet.
Wie unterscheidet sich Bestandskraft von Rechtskraft?
Während Bestandskraft die endgültige Verbindlichkeit einer Verwaltungsakte beschreibt, bezieht sich Rechtskraft auf gerichtliche Entscheidungen. Es gibt jedoch Ähnlichkeiten, da beide Begriffe ausdrücken, dass die jeweilige Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann und daher verbindlich ist. Bestandskraft findet primär im Verwaltungsrecht Anwendung, während Rechtskraft im Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht relevant ist.
Kann Bestandskraft aufgehoben werden?
Ja, in bestimmten Fällen kann die Bestandskraft durchbrochen werden. Dies geschieht meist durch Verfahren wie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, durch Wiederaufnahmeverfahren oder durch eine Nachprüfung bei Vorliegen neuer Tatsachen. Solche Durchbrechungen sind aber selten und erfordern in der Regel sehr schwerwiegende Gründe, da die Rechtssicherheit durch die Bestandskraft geschützt werden soll.
Was hat es mit der Rücknahme und dem Widerruf von bestandskräftigen Bescheiden auf sich?
Auch wenn ein Bescheid bestandskräftig ist, ist eine Rücknahme oder ein Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Verwaltungsvorschriften und Gesetze ermöglichen solche Maßnahmen, z.B. wenn der Bescheid rechtswidrig ist und die Rücknahme im öffentlichen Interesse liegt oder wenn der Widerruf wegen geänderter tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse erforderlich wird. Hier wird die Bestandskraft durch einen neuen Verwaltungsakt überlagert, der die frühere Entscheidung aufhebt.
Welche Fristen sind zur Einlegung von Rechtsmitteln zu beachten?
Die Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln wie Widerspruch, Berufung oder Revision variieren je nach Gerichtsbarkeit und Verfahren. Meist betragen sie zwischen ein und drei Monaten ab Zustellung der Entscheidung. Wird diese Frist versäumt, tritt Bestandskraft ein. Die genauen Fristen sind den jeweiligen Prozessordnungen wie der Zivilprozessordnung (ZPO) oder der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu entnehmen.
Danach wird auch oft gesucht:
Rechtskräftig, Verwaltungsrecht, Rechtsmittel, Widerspruch, Berufung, Revision, Verjährung, Verwaltungsverfahren, Bescheid, Urteil