Was ist Beleidigung im strafrechtlichen Sinne?

Im strafrechtlichen Sinne meint der Begriff „Beleidigung“ mehr als nur unhöfliche oder respektlose Bemerkungen. Eine Beleidigung ist hier ein klar definierter Straftatbestand, der im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) verankert ist. Beleidigungen können ernste Konsequenzen haben, darunter Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

Wann spricht man von einer Beleidigung?

Nach § 185 StGB begeht eine Person eine Beleidigung, wenn sie eine andere Person in ihrer Ehre herabsetzt. Das Gesetz schützt die Würde des Einzelnen vor Angriffen durch Wörter und Taten. Eine herabwürdigende Äußerung oder Handlung, die die Meinung Dritter über die betroffene Person negativ beeinflussen soll, stellt deshalb eine Beleidigung dar. Die Grenze zwischen harter Kritik und einer Beleidigung kann dabei schmal sein. Hier sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend.

Welche Formen von Beleidigung gibt es?

Beleidigung kommt in vielen Formen daher. Verbale Angriffe, wie Schimpfwörter, sind die offensichtlichste Form. Auch Gesten, wie das Zeigen des Mittelfingers oder das Spucken auf jemanden, können unter Beleidigung fallen. Schriftliche Beleidigungen, ob per Brief oder über soziale Medien, zählen ebenso dazu. Trotz der Vielfalt der Formen bleibt der Kern gleich: Die Würde einer anderen Person wird angegriffen.

Welche Strafen drohen bei einer Beleidigung?

Die Strafen für Beleidigung können erheblich sein. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für Beleidigungen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Im Falle einer tätlichen Beleidigung, bei der eine physische Handlung hinzukommt, kann die Strafe sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug betragen. Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere und die Umstände der Beleidigung.

Kann man eine Beleidigung auch strafrechtlich verfolgen?

Ja, eine Beleidigung kann zur Anzeige gebracht werden. Betroffene müssen hierfür in der Regel einen Strafantrag stellen. Die Anzeige führt dann zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Bei öffentlichen Beleidigungen, wie etwa in sozialen Medien, verfolgt die Staatsanwaltschaft die Taten häufig von Amts wegen.

Was ist der Unterschied zwischen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung?

Diese Begriffe werden oft durcheinandergeworfen, dabei gibt es klare Unterschiede. Beleidigung ist eine abwertende Äußerung gegenüber einer Person. Üble Nachrede (§ 186 StGB) liegt vor, wenn jemand unwahre Tatsachen über eine Person verbreitet, die deren Ruf schädigen können. Verleumdung (§ 187 StGB) geht noch weiter: Hier verbreitet jemand vorsätzlich falsche Tatsachen, um dem Opfer gezielt zu schaden.

Was kann man tun, wenn man beleidigt wurde?

Wurde man beleidigt, gibt es mehrere Optionen. Eine Möglichkeit ist, die Angelegenheit zivilrechtlich über eine Unterlassungsklage zu klären. Strafrechtlich kann eine Anzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Für Betroffene ist auch eine Beratung durch einen Anwalt sinnvoll, um die beste Vorgehensweise zu klären.

Danach wird auch oft gesucht:

üble Nachrede, Verleumdung, Mobbing, Rufmord, Ehrverletzung, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Schmerzensgeld, Unterlassungserklärung, Persönlichkeitsrecht.