In Deutschland gelten Personen als Ausländer, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Diese Definition findet sich in Paragraph 2 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Solche Personen benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland legal aufzuhalten. Die rechtliche Einordnung hat weitreichende Folgen, etwa für das Wahlrecht, die Sozialleistungen und die Pflicht zur Integration.
Welche Gruppen von Ausländern gibt es?
Die rechtliche Lage unterscheidet zwischen verschiedenen Gruppen von Ausländern, die unterschiedlichen Rechten und Pflichten unterliegen. EU-Bürger genießen aufgrund des Freizügigkeitsrechts weitgehende Freiheiten und bedürfen keines gesonderten Aufenthaltstitels. Drittstaatsangehörige, also jene, die nicht zu den EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten gehören, benötigen hingegen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel.
Darüber hinaus gibt es spezifische Kategorien wie Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und Personen mit Duldungsstatus. Diese Untergruppierungen entstehen durch internationale Abkommen wie die Genfer Flüchtlingskonvention und durch nationale Bestimmungen des deutschen Asylgesetzes.
Wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben?
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung, Geburt im Inland, durch längeren legalen Aufenthalt und anschließende Einbürgerung erworben werden. Maßgeblich hierfür sind das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und das prozedurale Einbürgerungsgesetz.
Kinder, die in Deutschland geboren werden, sind automatisch Deutsche, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ein Kind ausländischer Eltern kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, etwa wenn die Eltern seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
Welche Rechte haben Ausländer in Deutschland?
Ausländer haben in Deutschland eingeschränkte Rechte im Vergleich zu deutschen Staatsbürgern. Sie dürfen beispielsweise nicht an Bundestagswahlen teilnehmen oder öffentliche Ämter bekleiden. Hinsichtlich der Arbeitserlaubnis und der Sozialleistungen gibt es ebenfalls Unterschiede.
Die Rechte und Pflichten hängen auch von der Art des Aufenthaltstitels ab. Ein Blauer Karte EU-Inhaber genießt nahezu dieselben Rechte wie ein deutscher Arbeitnehmer, während Asylbewerber verschiedene Einschränkungen erleben, etwa beim Arbeitsmarktzugang.
Wann erlischt die Ausländereigenschaft?
Die Eigenschaft als Ausländer erlischt vor allem durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Bei Einbürgerung wird die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel aufgegeben, außer bei der gesetzlichen Mehrstaatigkeit oder bei EU-Staatsangehörigen.
Eine langfristige Rückkehr in das Herkunftsland kann ebenfalls zur Abmeldung und folglich zum Erlöschen des Aufenthaltstitels führen. Wird der Aufenthaltstitel entzogen, etwa wegen Straftaten, endet damit auch die Aufenthaltserlaubnis.
Danach wird auch oft gesucht:
Einbürgerung, Aufenthaltsgenehmigung, Asylverfahren, Duldung, Arbeitserlaubnis, Staatsangehörigkeitsgesetz, doppelte Staatsbürgerschaft, Einwanderungsgesetz, Zuwanderer, Integrationsmaßnahmen.