Was regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)?

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) soll sicherstellen, dass Asylbewerber, Geduldete und bestimmte andere Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten, die notwendigen Leistungen erhalten, um ihre grundlegendsten Bedürfnisse zu decken. Regelungen zur sozialen Unterstützung, zum medizinischen Bedarf sowie zu speziellen Bedarfen für besondere Personengruppen, stehen im Zentrum des AsylbLG.

Was sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Leistungen nach dem AsylbLG umfassen grundlegende Hilfen wie Ernährung, Kleidung, Gesundheitsversorgung und Unterkunft. Diese „Grundleistungen“ stellen sicher, dass das Überleben sowie die grundlegenden Lebensbedingungen gesichert sind. Damit Asylbewerber nicht völlig mittellos dastehen, gibt es für sie etwa „ausreichende Nahrung“ oder „angemessene Unterkunft“. Auch medizinische Hilfe ist gewährleistet, jedoch sind die Regelungen restriktiver im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung für Bürger.

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Das AsylbLG richtet sich nicht nur an Asylbewerber im engeren Sinne. Anspruchsberechtigt sind auch Menschen mit einer Duldung („Geduldete“) sowie Menschen mit einer speziellen Aufenthaltserlaubnis, die sie vorübergehend in Deutschland schützt. Besonders interessant: Auch bestimmte Personen mit abgelehntem Asylantrag können vorübergehend von diesen Leistungen profitieren, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können oder ihnen eine Rückkehr ins Herkunftsland nicht zuzumuten ist.

Wie unterscheiden sich die Leistungen im Vergleich zur Sozialhilfe?

Ein Knackpunkt ist der Umfang der gewährten Leistungen. Im Gegensatz zu regulären Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bieten die Leistungen des AsylbLG oft weniger finanzielle Mittel. Hier greift noch ein weiterer Punkt ins Gewicht: Viele Leistungen werden als Sachleistungen erbracht. Das soll verhindern, dass Geldleistungen zweckentfremdet werden. Lebensmittelgutscheine und ähnlich ausgerichtete Unterstützungsmaßnahmen sind daher oftmals die Norm.

Welche Leistungen erhält man für die medizinische Versorgung?

Die medizinische Versorgung nach dem AsylbLG umfasst essenzielle Behandlungen bei akuten Erkrankungen sowie Schmerzen. Hier sind die Regelungen restriktiver als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Vorsorgeuntersuchungen und Langzeittherapien sind nicht immer abgedeckt. Ehrlicherweise—so richtig umfassend ist das nicht, insbesondere wenn man chronische Krankheiten hat. Doch Notfallversorgung und notwendige Behandlungen dürfen nicht verweigert werden.

Was bedeutet das Asylbewerberleistungsgesetz für Kinder und Jugendliche?

Für Kinder und Jugendliche gibt es Sonderregelungen, die ihre besondere Schutzbedürftigkeit und Entwicklung berücksichtigen sollen. Bildungszugänge, Unterkunft und Betreuung stehen dabei im Vordergrund. Mehr noch: Junge Menschen, die in Deutschland geboren werden oder die hier einen Großteil ihrer Kindheit verbringen, haben oft bessere Chancen auf Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse und Schulbildung.

Welche Kritik gibt es am Asylbewerberleistungsgesetz?

Die Regelungen im AsylbLG stehen häufig in der Kritik. Kritiker bemängeln, dass die Leistungen nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Zum Beispiel die eingeschränkte medizinische Versorgung wird oft als zu restriktiv empfunden. Auch die Praxis der überwiegenden Sachleistungen wird kontrovers diskutiert. Viele Stimmen fordern daher eine Angleichung der Leistungen an reguläre soziale Unterstützungssysteme in Deutschland.

Danach wird auch oft gesucht:

Sozialhilfe, Duldung, Aufenthaltstitel, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hartz IV, Migrationsrecht, Integration, Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltsstatus, Asylverfahren, Flüchtlingsrecht