Wenn man über den Assessor im juristischen Bereich spricht, stellt sich oft die Frage: „Was genau ist ein Assessor?“ Diese Bezeichnung trifft man häufig in der deutschen Rechtswelt, aber was steckt eigentlich dahinter?
Was ist ein Assessor im juristischen Bereich?
Ein Assessor ist jemand, der die zweite juristische Prüfung bestanden hat, also nach dem Referendariat. In Deutschland durchlaufen Jurastudenten nach dem ersten Staatsexamen ein zweijähriges Referendariat, das zwischen Theorie und Praxis vermittelt. Am Ende steht das zweite Staatsexamen an. Wer dieses erfolgreich besteht, darf den Titel „Assessor“ führen. Doch der Titel allein sagt noch nichts über die berufliche Tätigkeit aus. Ein Assessor kann in vielen Bereichen arbeiten: Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwaltskanzleien oder auch in der Wirtschaft.
Was macht ein Assessor genau?
Die Aufgaben eines Assessors variieren je nach Einsatzgebiet. In einer Anwaltskanzlei übernimmt er Mandantenvertretung, Vertragsgestaltungen und Rechtsberatungen. Als Richter oder Staatsanwalt trifft der Assessor Entscheidungen in Verfahren. Zugegeben, im Unternehmensrecht kann ein Assessor auch Compliance-Fragen klären oder Vertragsanbahnungen überwachen. Das Spektrum ist also breit gefächert. Sicher ist: Ein Assessor kennt die juristischen Winkelzüge und navigiert sicher durch die deutschen Gesetzeslandschaften.
Wie wird man Assessor?
Der Weg zum Assessor führt durch das Jurastudium mit dem ersten Staatsexamen und einem anschließenden Referendariat. Hat man das zweite Staatsexamen bestanden, ist der Titel offiziell. Die Dauer des gesamten Prozesses? Rund sieben Jahre, abhängig vom eigenen Lerntempo und eventuellen Wartezeiten zwischen den Examina. So ein langwieriger Weg verlangt Durchhaltevermögen und ein dickes Fell. Schließlich folgt auf den Lernmarathon oft der Berufsalltag, der nicht minder herausfordernd ist.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Assessor und einem Volljurist?
Ein Assessor ist bereits ein Volljurist, da er beide Staatsexamina abgeschlossen hat. Doch oft wird der Begriff „Volljurist“ benutzt, um jemanden zu beschreiben, der in der Praxis tätig ist und nicht nur den theoretischen Grundbaustein gelegt hat. Ein Volljurist arbeitet bereits aktiv in einem juristischen Beruf wie Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Der Assessor hingegen hat frisch die zweite Prüfung bestanden und steht am Anfang seiner Karriere.
Warum ist der Assessor-Titel wichtig?
Der Assessor-Titel steht für die volle juristische Qualifikation in Deutschland. Er signalisiert Arbeitgebern, dass der Träger umfassende Kenntnisse des deutschen Rechts hat und in der Lage ist, juristische Aufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Es ist ein Qualitätssiegel, das auf viele Türen öffnet – ob Gericht, Kanzlei oder Unternehmen.
Danach wird auch oft gesucht:
Jurastudium, Referendariat, Staatsexamen, Prüfungsämter, Richteramt, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Volljurist, juristisches Arbeiten, juristische Karriere.