Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist ein zentrales Regulierungsinstrument in der deutschen Arbeitsrechtslandschaft. Wenn du ein Problem am Arbeitsplatz hast und dein Chef sich als besonders dickköpfig erweist, dann ist das Arbeitsgerichtsgesetz dein Rettungsanker.
Welche Aufgaben hat das Arbeitsgerichtsgesetz?
Das ArbGG regelt die Zuständigkeiten und Verfahren der Arbeitsgerichte in Deutschland. Hierbei handelt es sich nicht nur um Gehaltsstreitigkeiten, sondern auch um Kündigungen, Arbeitszeugnisse und sogar Mobbing am Arbeitsplatz. Im Prinzip jedes Problem, das zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufkommen kann, erfährt durch das ArbGG eine rechtliche Basis zur Klärung.
Wie ist das Verfahren vor den Arbeitsgerichten geregelt?
Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist kein Hexenwerk. Es beginnt meistens mit einer Klage, die beim Arbeitsgericht eingereicht wird. Danach geht es in die Güteverhandlung. Hier wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden – quasi das „lass uns doch mal in Ruhe darüber reden“-Prinzip. Scheitert das, folgt die Kammerverhandlung. Hier entscheidet dann ein Berufsrichter gemeinsam mit zwei ehrenamtlichen Richtern.
Wer kann vor dem Arbeitsgericht klagen?
Hier gibt es keinerlei Diskriminierung. Jeder Arbeitnehmer, Auszubildende oder auch eine Gewerkschaft kann vor dem Arbeitsgericht klagen. Selbst Arbeitgeber haben dieses Recht, wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Rechte verletzt wurden. Diese Chancengleichheit ist essenziell, damit jede Partei ihre Ansprüche durchsetzen kann.
Gibt es Unterschiede zum Zivilgericht?
Ja, die gibt es. Anders als beim Zivilgericht, wo es oft sehr steif und förmlich zugeht, ist das Arbeitsgericht ein bisschen lockerer. Man duzt sich zwar nicht gleich, aber die Verfahren sind in der Regel schneller und informeller. Zudem gibt es hier kein zwingendes Anwaltszwang in der ersten Instanz – man kann also auch selbst den Mund aufmachen.
Welche Kosten entstehen durch ein Verfahren?
Bei den Kosten kann man aufatmen. Die Gerichtskosten sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren geringer als beim Zivilgericht. Doch Vorsicht: Hat man in der ersten Instanz keinen Anwalt, sich in der zweiten jedoch dafür entschieden, zahlt man die Anwaltskosten selbst, auch wenn man gewinnt. Ein cleverer Schachzug, nicht wahr?
Kann man gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Berufung einlegen?
Na klar! Wenn du mit der Entscheidung nicht zufrieden bist, kannst du in die nächste Runde gehen. Die Berufung erfolgt dann zum Landesarbeitsgericht. Aber Achtung: Hier brauchst du einen Anwalt. Der Gang zum Landesarbeitsgericht ist komplizierter und formeller als die erste Instanz.
Danach wird auch oft gesucht:
Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsvertrag, Betriebsrat, Tarifvertrag, Arbeitsrecht, Berufungsverfahren, Güteverhandlung, Abfindung, Arbeitsrechtliche Klage, Anwaltskosten Arbeitsgericht