Die Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigt sich mit der gerichtlichen Klärung von Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis. Im Zentrum stehen Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie regelt Ansprüche, Pflichten und Rechte in der Arbeitswelt.
Wie ist die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland aufgebaut?
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in drei Stufen organisiert:
Arbeitsgerichte: Die erste Instanz, an die man sich wenden kann. Sie verhandeln hauptsächlich Kündigungsschutzklagen, Lohnstreitigkeiten und Zeugnisberichtigungen. Hier laufen auch Verfahren zu Überstunden und Urlaubstagen.
Landesarbeitsgerichte: Diese übernehmen Berufungsverfahren von den Arbeitsgerichten. Wenn jemand mit dem Urteil des Arbeitsgerichts unzufrieden ist, kann er hier Berufung einlegen.
Bundesarbeitsgericht: Die höchste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Deutschland. Hier wird ausschließlich über Rechtsbeschwerden entschieden, die von den Landesarbeitsgerichten eingelegt wurden.
Wer kann vor den Arbeitsgerichten klagen?
Prinzipiell haben Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte das Recht, sich an die Arbeitsgerichte zu wenden. Auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände können Parteien in den Verfahren sein.
Welche Art von Fällen wird vor den Arbeitsgerichten verhandelt?
Vor den Arbeitsgerichten werden typische Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis verhandelt. Dazu gehören:
- Kündigungsschutzklagen: Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen will.
- Lohnstreitigkeiten: Differenzen bezüglich ausstehender Gehälter.
- Zeugnisansprüche: Arbeitnehmer verlangen eine Korrektur oder Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.
- Arbeitszeitfragen: Streit um Überstunden und Arbeitszeiten.
Worin liegt der Unterschied zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht?
Die Arbeitsgerichtsbarkeit behandelt sowohl Individualarbeitsrechte als auch kollektive Arbeitsrechte. Individualarbeitsrecht betrifft einzelne Arbeitsverhältnisse, z.B. Lohnstreitigkeiten oder Kündigungsschutzklagen. Kollektives Arbeitsrecht deckt hingegen Fragen ab, die Betriebsräte oder Tarifverträge betreffen.
Wie funktioniert das Verfahren vor den Arbeitsgerichten?
Ein arbeitsrechtliches Verfahren beginnt in der Regel mit der Einreichung einer Klage. Die Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – werden zu einer Güteverhandlung geladen. Ziel ist eine gütliche Einigung, oft unter Aufsicht des Richters. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, bei dem es dann zu einem Urteil kommt.
Gibt es spezielle Vorschriften für die Arbeitsgerichtsbarkeit?
Ja, das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt die Arbeitsgerichtsbarkeit. Daneben finden auch die Zivilprozessordnung Anwendung. Besonderheiten betreffen etwa die Kostentragungspflicht im Verfahren erster Instanz, wo jede Partei ihre Kosten selbst trägt.
Danach wird auch oft gesucht:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Tarifverträge, Arbeitnehmerrechte, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampf, Schlichtungsverfahren, Betriebsrat, Gewerkschaften, Lohnstreitigkeiten, Urlaubstage, Überstundenregelung, Arbeitszeugnis, Abfindung, Berufung Arbeitsgericht, Revision Bundesarbeitsgericht, Arbeitsgerichtsgesetz, Zivilprozessordnung.