Was gilt als Arbeitseinkommen?

Beim Thema Arbeitseinkommen gibt es viele Missverständnisse. Oft fragen sich Menschen, was genau darunter fällt. Wird mein Honorar als Freiberufler dazugezählt? Was ist mit meinem Nebenjob? Wir klären auf.

Welche Arten von Einkommen zählen als Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen umfasst im Grunde alles, was man durch eigene Arbeit verdient. Gehalt aus Angestelltenverhältnissen ist der häufigste Fall. Dazu kommen Honorare für Freiberufler und Selbstständige. Aber auch Bonuszahlungen, Prämien und Zulagen zählen dazu. Selbst Trinkgelder und Nebenjobs gehören zum Arbeitseinkommen, wenn sie regelmäßig sind.

Werden Renten und Pensionen auch als Arbeitseinkommen betrachtet?

Das ist eine häufige Verwirrung. Renten und Pensionen sind eigentlich keine Arbeitseinkommen. Sie fallen eher unter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Doch Vorsicht: Wenn du neben deiner Rente noch einen Minijob hast, zählt der Verdienst daraus sehr wohl als Arbeitseinkommen. Das Finanzamt mag diese Unterscheidungen besonders.

Gibt es steuerliche Unterschiede bei verschiedenen Formen von Arbeitseinkommen?

Oh ja, und das ist kein Bereich für Schwache Nerven. Lohn und Gehalt werden ganz anders besteuert als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit. Bei Angestellten zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt ab. Freiberufler und Selbstständige müssen selbst dafür sorgen. Da gibt’s keine Gnade.

Zählen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld als Arbeitseinkommen?

Kurz gesagt: Nein. Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sind Ersatzleistungen. Diese Einkünfte werden zwar auch besteuert, aber eben anders als Arbeitseinkommen. Wichtig: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst und zusätzlich arbeitest, musst du das melden. Sonst gibt’s Ärger.

Was ist mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?

Das ist ein ganz anderes Spielfeld. Diese Einkünfte fallen unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie sind also keine Arbeitseinkommen. Wer seine Eigentumswohnung vermietet und damit Einnahmen erzielt, hat zwar Einkünfte, diese werden aber anders als Arbeitseinkommen bewertet und versteuert.

Ist Arbeitseinkommen in jedem Fall meldepflichtig?

Definitiv. Vergiß nicht, das Finanzamt hat Augen überall. Jedes Einkommen, sei es nun regelmäßig oder einmalig, muss dem Finanzamt gemeldet werden. Das nennt sich dann Steuererklärung. Egal, ob du ein Angestellter, Selbständiger oder Rentner mit Minijob bist, Einkommen verschweigen ist keine gute Idee.

Danach wird auch oft gesucht:

Nebeneinkommen, Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuer, Rentenversicherung, Nebenjob, Freiberufler, Selbstständig, Steuerpflicht, Steuererklärung, Arbeitslosengeld, Erbschaftssteuer, Betriebsrente, Kurzarbeitergeld.