Was regelt das Antidiskriminierungsgesetz?

Das Antidiskriminierungsgesetz, offiziell als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekannt, soll Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen verhindern. Das AGG ist eine wichtige Säule im deutschen Rechtssystem und richtet sich gegen Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Aber was genau regelt dieses Gesetz und wie ermöglicht es den Schutz vor Diskriminierung?

Welche Bereiche deckt das Antidiskriminierungsgesetz ab?

Das AGG ist vielseitig anwendbar und deckt mehrere Lebensbereiche ab. Es gilt nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Zivilrecht. Im Arbeitsrecht betrifft es den Zugang zu Beschäftigung, Karriereförderung und alle Aspekte der Arbeitsbedingungen. So ist es etwa verboten, Mitarbeitende aufgrund des Alters oder der ethnischen Herkunft benachteiligt zu behandeln.

Im Zivilrecht zielt das AGG auf Verträge ab, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu gehören Mietverträge, Dienstleistungen und Bildungsangebote. Vermieter, die nur an eine bestimmte Ethnie vermieten wollen, verstoßen somit gegen das Gesetz. Dasselbe gilt für die Weigerung, Dienstleistungen aufgrund von Geschlecht oder Religion zu erbringen.

Welche Rechte haben Betroffene?

Das AGG stattet Betroffene mit verschiedenen Rechten aus, um sich gegen Diskriminierung zu wehren. Zuallererst gibt es das Beschwerderecht. Mitarbeitende können sich an die betriebliche Beschwerdestelle wenden, falls sie sich diskriminiert fühlen. Unternehmen sind daher verpflichtet, solche Stellen einzurichten.

Des Weiteren umfasst das AGG ein Recht auf Entschädigung und Schadenersatz. Wer diskriminiert wird, kann auf finanzielle Entschädigung klagen. Entschädigungsbeträge können je nach Schwere des Verstoßes erheblich variieren. Besonders zu betonen ist das Recht auf Unterlassung. Damit können Betroffenen Maßnahmen gegen weitere Diskriminierungen einfordern.

Welche Unterschiede gibt es zwischen dem AGG und ähnlichen Gesetzen?

Man könnte das AGG leicht mit anderen Gesetzen zur Gleichbehandlung verwechseln. Im Vergleich zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen ist das AGG spezifisch auf Diskriminierung ausgerichtet. Es konzentriert sich nicht nur auf den Arbeitsplatz, sondern auch auf andere Vertragsverhältnisse.

Ein anderer relevanter Unterschied besteht zum Grundgesetz. Während das Grundgesetz die allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz betont, geht das AGG ins Detail und bietet konkrete Mechanismen zum Schutz vor Diskriminierung. Es ist daher nicht bloß ein idealistisches Ziel, sondern liefert handfeste Maßnahmen.

Gibt es Ausnahmen im AGG?

Ja, das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. Diskriminierungen sind zulässig, wenn es einen sachlichen Grund gibt. Beispielsweise können Sportvereine Altersregeln aufstellen, und religiöse Einrichtungen dürfen Anforderungen an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion stellen. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass keine unverhältnismäßigen Beschränkungen entstehen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das Antidiskriminierungsgesetz?

Das Missachten des AGG kann kostspielig und rufschädigend sein. Streitigkeiten landen häufig vor Gericht, was zu hohen Prozesskosten und Schadenersatzzahlungen führen kann. Unternehmen riskieren zudem Imageverluste und interne Unruhen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.

Unternehmen sollten das AGG ernstnehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Diskriminierung zu vermeiden. Dazu zählen Schulungen der Mitarbeitenden sowie klar definierte und umgesetzte Beschwerdemechanismen.

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