Im deutschen Recht spielt die Definition von „Angehöriger“ in vielen Kontexten eine wichtige Rolle. Aber wer gehört eigentlich dazu? Und welche Rechtssituationen sind davon betroffen? Unser Überblick hilft Dir, den Begriff besser zu verstehen und die entsprechenden Situationen richtig einzuordnen.
Wer zählt zur Familie?
In der juristischen Definition umfasst „Angehöriger“ primär die Kernfamilie, also Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Dieser Kreis ist besonders bei Themen wie Erbansprüchen, Sorgerechtsfragen oder im Strafrecht von Bedeutung.
Was ist mit Schwiegereltern und Stiefkindern?
Schwiegereltern und Stiefkinder zählen in vielen juristischen Kontexten ebenfalls zu den Angehörigen. Schwiegereltern können etwa bei Pflegeverträgen relevant werden. Stiefkinder haben möglicherweise Ansprüche im Erbfall, wenn sie adoptiert wurden oder eine enge familiäre Bindung besteht. Hier lohnt sich ein Blick in die spezifischen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Sind entfernte Verwandte auch Angehörige?
Die Definition wird bei Fernverwandschaft etwas kniffliger. Tante, Onkel, Cousins und Cousinen gehören in der Regel nicht zum engeren Kreis der Angehörigen, zumindest nicht in rechtlicher Hinsicht. Allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, wie Pflege- und Betreuungsverhältnisse, in denen sie dennoch relevant sein können.
Wie beeinflusst das Strafrecht die Definition?
Das Strafrecht sieht bei der Definition von Angehörigen besondere Regelungen vor. In § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) werden neben den oben genannten auch Verlobte und Personen, die „in gerader Linie verwandt oder verschwägert“ sind, als Angehörige bezeichnet. Das betrifft vor allem das Zeugnisverweigerungsrecht und mögliche Strafmilderungen.
Welche Rolle spielt die Lebenspartnerschaft?
Lebenspartnerschaften wurden durch das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ (LPartG) rechtlich etabliert. Eingetragene Lebenspartner sind in vielen Bereichen Ehepartnern gleichgestellt und somit rechtlich als Angehörige zu betrachten. Dies ist insbesondere in Fragen des Erbrechts und der gemeinsamen Vermögensplanung von Bedeutung.
Was bedeutet das im Arbeitsrecht?
Im Arbeitsrecht gibt es keine einheitliche Definition von Angehörigen. Hier spielt der Begriff insbesondere beim fachlichen Rat und bei Begleitrechten eine Rolle. So darf ein Mitarbeiter beispielsweise einen Angehörigen als Begleitperson zu bestimmten betrieblichen Gesprächen mitbringen. Auch bei Urlaubsregelungen und Freistellungen sind enge Angehörige oft relevant, etwa bei Todesfällen oder Krankheiten innerhalb der Familie.
Danach wird auch oft gesucht:
Erbschaft, Sorgerecht, Zeugnisverweigerungsrecht, Pflegeverträge, Lebenspartnerschaftsgesetz, Vermögensplanung, Arbeitsrecht und Familie, Strafrecht und Verwandtschaft