Eine Alkoholfahrt bezeichnet das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders in Deutschland gelten strenge Vorschriften, die das Fahren unter Alkoholeinfluss regeln.
Ab wann spricht man von einer Alkoholfahrt?
Die Grenze für eine Alkoholfahrt liegt in Deutschland bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot. Hier liegt die Toleranzgrenze bei 0,0 Promille. Der Begriff „Alkoholfahrt“ wird verwendet, sobald diese Grenzen überschritten werden und eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.
Welche Strafen drohen bei einer Alkoholfahrt?
Die Strafen für eine Alkoholfahrt variieren je nach Schwere des Vergehens. Bei erstmaligen Überschreitungen der 0,5 Promille Grenze drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wiederholungstäter oder Fahrer, die mit höheren Promillewerten erwischt werden, müssen mit deutlich höheren Geldstrafen, längeren Fahrverboten und möglicherweise auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor, die automatisch den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht.
Wie wird die Blutalkoholkonzentration gemessen?
Die Blutalkoholkonzentration wird klassischerweise durch einen Atemalkoholtest oder eine Blutprobe festgestellt. Bei Verkehrskontrollen nutzen Polizisten oft den tragbaren Atemalkoholtester, um eine erste Einschätzung vorzunehmen. Zeigt dieser auffällige Werte, kann eine Blutprobe angeordnet werden. Diese erfolgt in der Regel durch einen Arzt und liefert genaue Ergebnisse über die Promillezahl im Blut.
Was sind die Folgen für den Führerschein?
Wer bei einer Alkoholfahrt erwischt wird, muss mit dem Entzug des Führerscheins oder zumindest mit einem Fahrverbot rechnen. Die Dauer des Fahrverbots richtet sich nach dem Promillewert und möglichen wiederholten Vergehen. Bei besonders schweren Fällen folgt eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), die als „Idiotentest“ bekannt ist. Besteht man diese MPU nicht, bleibt der Führerschein weg.
Gibt es Ausnahmen oder spezielle Regelungen?
Tatsächlich haben Berufskraftfahrer und Fahrer bestimmter Fahrzeuge wie Gefahrguttransporte strengere Regelungen. Für sie gilt praktisch immer ein Null-Promille-Grenzwert. Besondere Situationen können vorliegen, wenn nachgewiesen wird, dass der Alkohol erst nach der Fahrt konsumiert wurde oder medizinisch verordnete Alkoholkonsumationen den Grenzwert nicht überschreiten würden. Solche Ausnahmen sind aber selten und schwer belegbar.
Was kann man tun, wenn man selbst betroffen ist?
Wer sich in einer solchen Lage befindet, sollte rechtlichen Beistand suchen. Ein Rechtsanwalt kann die Chancen und Risiken einer möglichen Verteidigung beleuchten und Unterstützung bei der Korrespondenz mit den Behörden bieten. Besonders bei drohender MPU ist professionelle Beratung durch verkehrspsychologische Dienste hilfreich.
Welche Präventivmaßnahmen gibt es?
Prävention ist das A und O. Die besten Maßnahmen sind Verzicht auf Alkohol vor dem Fahren, Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder eine Mitfahrgelegenheit organisieren. Für regelmäßige Fahrer bietet es sich an, ein Alkoholtestgerät zu besitzen, um selbst die eigene Fahrtüchtigkeit zu überprüfen.
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