Was bedeutet Vertretungsmacht?

Vertretungsmacht. Was ist das nun wieder?

Sicherlich sind Sie da nicht allein. Vertretungsmacht ist so ein juristischer Begriff, der im Kontext von Verträgen und rechtlichen Zugeständnissen existenziell wird — besonders in der dynamischen Welt der Startup-Investments. Hier ein kleiner Exkurs in die rechtlichen Untiefen!

Was versteht man unter Vertretungsmacht im Kontext von Startup-Investments?

Vertretungsmacht ist die rechtliche Befugnis, im Namen eines anderen rechtlich bindend handeln zu können. Klingt trocken? Ist es nicht unbedingt, denn gerade bei Startups, die oft rasch wachsen und in kürzester Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen müssen, kann es kompliziert werden. Ein Beispiel: Wenn ein CEO eines Startups im Rahmen einer Finanzierung eine Vereinbarung unterschreibt, muss er auch tatsächlich die Befugnis besitzen, diese Entscheidung im Namen der Gesellschaft zu treffen.

Wie kann Vertretungsmacht eingeräumt werden?

Vertretungsmacht fällt nicht einfach so vom Himmel. Sie kann auf unterschiedlichste Weisen eingeräumt werden: durch Gesetz, durch Erklärung oder durch nachträgliche Genehmigung. Nehmen wir das Beispiel eines von den Gründern der Startup-Firma bestimmten CFOs. Er kann die Vertretungsmacht durch eine klare Ernennung erhalten, in der die Kompetenzen beschrieben werden. Fehlt diese jedoch, kann es zu Verwirrung und, im schlimmsten Fall, rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Hier ist Klarheit gefragt!

Welche Risiken bestehen bei fehlender oder unzureichender Vertretungsmacht?

Fehlende oder unzureichende Vertretungsmacht ist ein Risiko, das in einem sich schnell wandelnden Startup-Umfeld nicht unterschätzt werden sollte. Wenn Vertretungsmacht fehlt, können getätigte Geschäfte oder Verpflichtungen, die schädlich für das Startup sein könnten, angefochten oder für unwirksam erklärt werden. Da hilft auch das charismatischste Team nicht weiter, wenn ein Misstrauensvotum die Grundlagen erschüttert. Also lieber gleich Nägel mit Köpfen machen und klare Bekenntnisse einholen!

Vertretungsmacht und Vollmacht? Gibt es da einen Unterschied?

Ah, bevor das große Missverständnis aufkommt: Ja, es gibt durchaus feine Unterschiede zwischen Vertretungsmacht und Vollmacht. Während Vertretungsmacht das große Ganze bezeichnet, das durch Gesetze bestimmt wird, ist die Vollmacht eine spezifische Form der Vertretungsmacht, die im Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten besteht. Sie wird oft schriftlich fixiert und umreißt genau, was der Bevollmächtigte darf und was nicht.

Danach wird auch oft gesucht:

Investmentvertrag, Geschäftsführerhaftung, Zeichnungsberechtigung, Prokura, Handlungsvollmacht, Geschäftsführerbestellung, Gesellschaftsvertrag, Corporate Governance, Kapitalgesellschaft, Aktienrecht