Was ist Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss ist ein Thema, das oft zwischen den Mühlen von Bürokratie und alltäglichem Sprachgebrauch zerrieben wird. Doch was steckt eigentlich dahinter?

Was versteht man unter Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung, die Alleinerziehende von der zuständigen Behörde erhalten können, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Dieser finanzielle Vorschuss soll den Lebensunterhalt des Kindes sichern. Es ist eine Art rettender Anker in einer oft chaotischen Situation. Man könnte sagen, der Staat springt ein, wo jemand anderes versagt hat. Klingt heldenhaft, oder? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und kann maximal bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Es gibt allerdings einige Hürden, die gemeistert werden müssen. Der Vorschuss wird nicht gezahlt, wenn der alleinlebende Elternteil beispielsweise noch mit dem anderen Elternteil zusammen lebt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Voraussetzungen sind nicht ganz ohne. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss alleinstehend sein – ein zeitungsgerechter Status, der keine Grauzonen verträgt. Der beantragende Elternteil muss darüber hinaus selbst nicht ausreichend in der Lage sein, den Kindesunterhalt zu leisten. Auch darf der andere Elternteil keinen oder nur ungenügenden Unterhalt zahlen. Die Behörde verlangt hierbei Beweise – schließlich geht es um Geld, nicht um warme Luft.

Wie unterscheidet sich Unterhaltsvorschuss vom regulären Kindesunterhalt?

Während regulärer Kindesunterhalt von einem Elternteil direkt an den anderen gezahlt wird, springt beim Unterhaltsvorschuss der Staat ein. Man könnte sagen, es ist ein finanzielles Trostpflaster in einer Welt, in der niemand den Joker spielen will. Der Vorschuss wird irgendwann vom säumigen Elternteil zurückgefordert. Der Staat fungiert also gewissermaßen als mächtiger Inkassodienst.

Wie beantragt man Unterhaltsvorschuss?

Einen Antrag zu stellen, ist nicht gerade wie eine Rakete zum Mond zu bauen, aber dennoch gibt es einige Stolpersteine auf dem Weg. Der Antrag muss bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle eingereicht werden, meist zu finden im Jugendamt. Hierfür benötigt man einige Unterlagen wie Geburtsurkunde des Kindes und Einkommensnachweise. Viel Bürokratie, wenig Glamour, aber notwendig für die finanzielle Unterstützung.

Welche Vorteile bietet der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende?

Der Vorteil des Unterhaltsvorschusses liegt klar auf der Hand: finanzielle Sicherheit in einer unsicheren Lage. Alleinerziehende können sich für einen Moment entspannter zurücklehnen und dem Kind die notwendigen Dinge des Lebens bieten. Kein schlechtes Gefühl, wenn man nicht jeden Cent dreimal umdrehen muss. Hinzu kommt, dass der Druck und die Auseinandersetzungen mit dem zögerlichen Elternteil reduziert werden. Der Staat nimmt einem sozusagen die Fackel aus der Hand.

Danach wird auch oft gesucht:

Kindesunterhalt, Jugendamt, Alleinerziehende Unterstützung, Unterhaltszahlungen, Familienförderung, Elterngeld, Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, Kindeswohl, Beistandschaft