Was ist das Bundesarbeitsgericht (BAG)?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das höchste deutsche Gericht für Arbeitsrecht. Es handelt sich um eines der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Die Hauptaufgabe des BAG besteht darin, letztinstanzliche Entscheidungen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu treffen. Wir wollen nun die wichtigsten Aspekte rund um das Bundesarbeitsgericht beleuchten.

Welche Funktion hat das Bundesarbeitsgericht?

Das Bundesarbeitsgericht fungiert als Instanz, die in letzter Instanz über arbeitsrechtliche Streitigkeiten entscheidet. Das bedeutet, dass es nur angerufen wird, wenn die vorherigen Instanzen – Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht – keine abschließende Klärung herbeiführen konnten. Das BAG soll sicherstellen, dass die Rechtslage einheitlich interpretiert und angewandt wird, um bundesweit Vergleichbarkeit zu schaffen.

Wo hat das Bundesarbeitsgericht seinen Sitz?

Das Bundesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Erfurt. In den direkten Nachkriegsjahren war das Gericht noch in Kassel beheimatet, bevor es 1999 nach Erfurt verlegt wurde. Erfurt bietet eine zentrale Lage und hat sich seither als neuer Standort des BAG etabliert.

Mit welchen Themen befasst sich das Bundesarbeitsgericht?

Das BAG befasst sich mit einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Themen. Dazu gehören Tarifverträge, Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Arbeitszeiten, Aufhebungsverträge und vieles mehr. Eigentlich alles, was im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses an Streit entstehen kann, landet irgendwann beim BAG, sofern die bisherigen Instanzen keine Klärung gebracht haben.

Wer kann vor dem Bundesarbeitsgericht klagen?

Vor dem BAG können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber klagen. Auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind oft beteiligt, insbesondere bei tarifvertraglichen Streitigkeiten. Diese Parteien durchlaufen normalerweise den Instanzenweg über Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht, bevor sie zum BAG gelangen.

Wie läuft ein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ab?

Ein Verfahren vor dem BAG beginnt mit einer Revision oder einer Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts. Anders als in den ersten beiden Instanzen geht es beim BAG nicht mehr um die Tatsachenfeststellung, sondern um die rechtliche Bewertung. Darum streiten sich hochspezialisierte Anwälte vor Richtern, die selbst absolute Experten im Arbeitsrecht sind. Das Verfahren endet mit einem Urteil oder einem Beschluss, der kaum noch angreifbar ist.

Was unterscheidet das Bundesarbeitsgericht von anderen Gerichten?

Das Besondere am BAG ist seine Rolle als höchste Instanz im Arbeitsrecht. Während ein lokales Arbeitsgericht oder ein Landesarbeitsgericht sich auch mit den Tatsachen des Einzelfalls beschäftigen, konzentrieren sich die Richter am BAG auf die rechtliche Bewertung. Sie sorgen dafür, dass die Gesetzeslage einheitlich angewandt wird und schaffen damit Präzedenzfälle, an denen sich die unteren Instanzen orientieren.

Danach wird auch oft gesucht:

Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Revision, Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Tarifvertrag, Betriebsrat, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeitgesetz