Im deutschen Rechtssystem gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Rechtsgeschäfte rückgängig zu machen oder anzufechten. Eine davon ist die sogenannte Anfechtung. Dieser Begriff hat im juristischen Kontext eine spezielle Bedeutung und kann weitreichende Folgen für Verträge und andere Rechtsgeschäfte haben.
Wann kann ein Vertrag angefochten werden?
Man kann nicht einfach jeden Vertrag anfechten, weil einem der Deal im Nachhinein nicht mehr passt. Die Bundesbürger sind nicht zum Spaß an ihre Unterschriften gebunden. Eine Anfechtung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie sind beispielsweise zulässig bei:
- Irrtum über den Inhalt der Erklärung
- Drohung oder Täuschung
- Irrtum über wesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann man einen Vertrag anfechten. Doch auch dann ist Eile geboten, denn die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.
Welche Rechtsfolgen hat eine Anfechtung?
Wenn eine Anfechtung erfolgreich ist, führt das dazu, dass das Rechtsgeschäft von Anfang an als nichtig angesehen wird. Oder wie Juristen es ausdrücken: Es wird so behandelt, als hätte es nie existiert. In der Praxis heißt das, dass bereits erbrachte Leistungen rückabgewickelt werden müssen. Hast du beispielsweise ein Auto gekauft und den Kaufvertrag erfolgreich angefochten, musst du das Auto zurückgeben und bekommst dein Geld zurück.
Wie unterscheidet sich eine Anfechtung von einem Rücktritt?
Ein häufiger Irrtum ist die Verwechslung der Anfechtung mit dem Rücktritt. Obwohl beide Begriffe den Wunsch ausdrücken, ein Rechtsgeschäft zu beenden, gibt es wichtige Unterschiede. Der Rücktritt beendet einen Vertrag für die Zukunft; das bisherige Geschäftsverhältnis bleibt grundsätzlich bestehen. Der Rücktritt kann zudem oft auch ohne besondere Gründe erklärt werden, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. Die Anfechtung hingegen lässt den Vertrag rückwirkend unwirksam werden (ex tunc).
Welche Fristen gelten für die Anfechtung?
Da die Anfechtung nicht ewig im Raum stehen kann, hat der Gesetzgeber klare Fristen vorgesehen. Grundsätzlich muss die Anfechtung unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsgrund bekannt geworden ist. Im Fall einer arglistigen Täuschung oder Drohung steht eine Frist von einem Jahr zur Verfügung. Diese Fristen gewährleisten, dass Anfechtungen nicht unerwartet nach langer Zeit geltend gemacht werden.
Was bedeutet ein Irrtum als Anfechtungsgrund?
Ein Irrtum kann viele Formen annehmen. Liegt ein Erklärungsirrtum vor, hast du dich beispielsweise versprochen oder verschrieben. Ein Inhaltsirrtum bedeutet, dass du den Inhalt des Vertrages falsch verstanden hast. Bei einem Eigenschaftsirrtum hast du dich über eine wesentliche Eigenschaft der Person oder Sache geirrt, z. B. über den Kilometerstand eines Gebrauchtwagens. Beachte: Nicht jeder Irrtum berechtigt zur Anfechtung. Es muss schon ein wesentlicher Irrtum sein.
Danach wird auch oft gesucht:
Rücktritt, Widerruf, Nichtigkeit, Vertrag, Kaufvertrag, arglistige Täuschung, Drohung, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Irrtumsanfechtung, Rückabwicklung.